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   BGH, 10.01.2019 - 3 StR 448/18   

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BGH, 10.01.2019 - 3 StR 448/18 (https://dejure.org/2019,17920)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2019 - 3 StR 448/18 (https://dejure.org/2019,17920)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18 (https://dejure.org/2019,17920)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 52 StGB
    Tatbestandliche Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (auf Umsatz gerichtete Tätigkeit; Förderung desselben Güterumsatzes; konkrete Anhaltspunkte; Gleichzeitigkeit von Bezahlung einer vorausgegangenen und Abholung einer neuen Lieferung)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG
    Rechtsfehlerhafte Strafzumessungsentscheidung im Betäubungsmittelstrafrecht (Strafrahmenwahl; minder schwerer Fall; Gesetzeskonkurrenz; Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 344 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 52 Abs. 1 StGB, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der konkurrenzrechtlichen Beurteilung eines festgestellten Geschehens als drei tatmehrheitlich begangene Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verbindung mehrerer Akte des Betäubungsmittelumsatzes zu einer ...

  • rewis.io

    Tateinheitliche Handlungen im Rahmen des Abwicklung eines Betäubungsmittelgeschäfts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2 ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung der konkurrenzrechtlichen Beurteilung eines festgestellten Geschehens als drei tatmehrheitlich begangene Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verbindung mehrerer Akte des Betäubungsmittelumsatzes zu einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 250
  • StV 2020, 388 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 448/18
    Jedoch entfaltet bei Gesetzeskonkurrenz das zurücktretende Delikt grundsätzlich eine Sperrwirkung jedenfalls hinsichtlich der Mindeststrafe (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679, 1680 mwN).

    Somit darf bei Anwendung des minder schweren Falles nach § 30 Abs. 2 BtMG die Strafe nicht milder sein als nach dem Strafrahmen der verdrängten Vorschrift des § 29a Abs. 1 BtMG, sofern nicht auch insoweit die Voraussetzungen eines minder schweren Falles nach § 29a Abs. 2 BtMG gegeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, aaO).

  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Nimmt das Tatgericht einen minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 30a Abs. 3 BtMG an, so hat es in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob der im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängte Straftatbestand des § 29a Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung hinsichtlich seiner Mindeststrafe entfaltet, oder ob auch insoweit ein minder schwerer Fall anzunehmen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18, Rn. 7; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 303/13, NStZ-RR 2014, 82, 83 und vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 1; Beschluss vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 3; nicht tragend zur Sperrwirkung auch der Strafobergrenze vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 f.).
  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 570/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erfordernis der Eigennützigkeit:

    Diese Teilidentität in der Ausführung verbindet beide Betäubungsmittelgeschäfte zu gleichartiger Tateinheit (nicht etwa zu einer Bewertungseinheit; st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 23; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18 Rn. 9; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 236/15 Rn. 9; vom 14. Mai 2019 - 3 StR 65/19 Rn. 9; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 579/18 Rn. 3 und vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 526/18 Rn. 2).

    Übernimmt der Zwischenhändler innerhalb einer bestehenden Lieferbeziehung ohne teilidentische Ausführungshandlung (lediglich) aus Anlass der Bezahlung einer vorangegangenen Lieferung eine neue, ist - mit dem gleichen Konkurrenzergebnis - natürliche Handlungseinheit anzunehmen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2019 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 28-30; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17 Rn. 5; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18 Rn. 9 und vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 407/19 Rn. 4).

    Eine Aufrechterhaltung der Einziehung wäre indes ausgeschlossen gewesen, wenn die zum Schuldspruch zugehörigen Feststellungen aufgehoben worden wären (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18 Rn. 14; Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 17).

  • BGH, 24.11.2022 - 4 StR 175/22

    Revisionsbegründung (Widerspruch Revisionsantrag und Revisionsbegründungsschrift:

    Jedoch entfaltet bei Gesetzeskonkurrenz das zurücktretende Delikt grundsätzlich eine Sperrwirkung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 ? 3 StR 448/18 Rn. 7).
  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 453/20

    Betäubungsmittelstraftaten (konkurrenzrechtliche Beurteilung: gleichartige

    Bei aufeinanderfolgenden, sich auf unterschiedliche Betäubungsmittelmengen beziehenden Umsatzgeschäften liegt nach ständiger Rechtsprechung eine Tateinheit begründende Überschneidung der objektiven Ausführungshandlungen darin, dass sich der Täter zu seinem Lieferanten begibt, um einerseits die vorangegangene Lieferung zu bezahlen und dabei zugleich eine neue, zuvor bestellte Lieferung abzuholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 236/15; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18, NStZ-RR 2019, 250, 251).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23

    Konkurrenzliche Bewertung von mehreren Taten des Handeltreibens mit

    Das Landgericht hat nicht erkennbar bedacht, dass die Bezahlung einer zuvor "auf Kommission" erhaltenen Betäubungsmittelmenge aus Anlass der Übernahme einer weiteren Betäubungsmittelmenge im Rahmen einer bestehenden Lieferbeziehung die beiden Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit verbindet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18; vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 10).
  • BGH, 04.10.2022 - 2 StR 319/21

    Verschlechterungsverbot (Konkurrenzkorrektur: höhere Einzelstrafen, Summe der

    a) Bei aufeinanderfolgenden, sich auf unterschiedliche Betäubungsmittelmengen beziehenden Umsatzgeschäften liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur eine Tat vor, wenn die vorangegangene Lieferung bezahlt und zugleich eine zuvor bestellte Lieferung entgegengenommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18, NStZ-RR 2019, 250, 251; vom 14. Mai 2019 - 3 StR 65/19).
  • BGH, 14.05.2019 - 3 StR 65/19

    Tateinheit durch die Überlagerung von Ausführungshandlungen im

    Bei aufeinanderfolgenden, sich auf unterschiedliche Betäubungsmittelmengen beziehenden Umsatzgeschäften liegt nach ständiger Rechtsprechung eine Tateinheit begründende Überschneidung der objektiven Ausführungshandlungen darin, dass sich der Täter zu seinem Lieferanten begibt, um einerseits die vorangegangene Lieferung zu bezahlen und dabei zugleich eine neue, zuvor bestellte Lieferung abzuholen (BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 23; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 236/15, juris Rn. 9; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18, NStZ-RR 2019, 250, 251).
  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 10/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit: natürliche

    Bei dieser Sachlage hat das Landgericht zwar im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass die im Rahmen einer bestehenden Lieferbeziehung erfolgte Übergabe des Kokains und die gleichzeitige Entgegennahme des Kaufpreises für die vorangegangene Lieferung beide Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit verbindet (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 ? 3 StR 448/18, NStZ-RR 2019, 250; Beschluss vom 10. Juli 2017 ? GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 10).
  • BGH, 22.02.2022 - 6 StR 553/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit:

    Nichts Anderes hat zu gelten, wenn - wie im vorliegenden Fall - ein Lieferant seinerseits im Rahmen einer bestehenden Handelsbeziehung Rauschmittel an seinen Abnehmer übergibt und gleichzeitig das Geld für vorangegangene Lieferungen entgegennimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18 Rn. 9, NStZ-RR 2019, 250, 251).
  • BGH, 03.12.2019 - 4 StR 239/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei teilidentischen

    Bei aufeinanderfolgenden, sich auf unterschiedliche Betäubungsmittelmengen beziehenden Umsatzgeschäften liegt nach ständiger Rechtsprechung eine Tateinheit begründende Überschneidung der objektiven Ausführungshandlungen darin, dass sich der Täter zu seinem Lieferanten begibt, um einerseits die vorangegangene Lieferung zu bezahlen und dabei zugleich eine neue, zuvor bestellte Lieferung abzuholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18, NStZ-RR 2019, 250, 251; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351; vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 23).
  • BGH, 09.06.2020 - 3 StR 185/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche

  • BGH, 31.08.2021 - 4 StR 274/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; bewaffnetes Handeltreiben mit

  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 461/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Teilidentität von Ausführungshandlungen;

  • BGH, 12.11.2019 - 3 StR 490/19

    Kognitionspflicht des Gerichts (keine Bindung an die rechtliche Beurteilung im

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